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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Fördermitgliedschaften des humanvoll e.V.

1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen der Fördermitgliedschaft

(1) Der Verein humanvoll e.V. bietet Fördermitgliedschaften für natürliche und juristische Personen an, die die gemeinnützigen Zwecke des Vereins ideell und finanziell unterstützen möchten.

(2) Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Mit Auswahl eines Unterstützer-Pakets (z. B. 9 €, 19 € oder 39 €) gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss einer Fördermitgliedschaft ab.

(4) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand gemäß Satzung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

(5) Die Fördermitgliedschaft kommt erst mit Annahme durch den Verein zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch Bestätigung per E-Mail oder durch Freischaltung des Zugangs zum Mitgliederbereich.

(6) Fördermitglieder sind keine ordentlichen Mitglieder im Sinne der Satzung und besitzen insbesondere kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

2. Förderbeiträge

(1) Fördermitglieder leisten freiwillige Beiträge zur Unterstützung der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins.

(2) Die Höhe des Förderbeitrags richtet sich nach dem gewählten Unterstützer-Paket.

(3) Die Zahlung erfolgt wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus über die angebotenen Zahlungsdienstleister.

(4) Die Fördermitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(5) Der Förderbeitrag wird jeweils zu Beginn des gewählten Zahlungszeitraums fällig.

3. Ideelle Zusatzangebote und freiwillige Leistungen

(1) Der Verein stellt Fördermitgliedern je nach gewählter Stufe freiwillige Zusatzangebote zur Verfügung. Dazu können insbesondere gehören:

• Zugang zu Updates und Transparenzberichten
• Teilnahme an Community-Votings
• Zugang zu digitalen Inhalten oder Projekt-Extras
• Möglichkeit zur Einreichung von Projektvorschlägen
• Zugang zu Angeboten von Partnerunternehmen

(2) Bei sämtlichen genannten Angeboten handelt es sich um freiwillige, ideelle Zusatzleistungen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung, Verfügbarkeit oder Dauer dieser Leistungen.

(3) Der Verein ist berechtigt, Inhalte und Umfang der Zusatzangebote jederzeit anzupassen, zu verändern oder einzustellen, sofern der grundlegende Charakter der Fördermitgliedschaft unberührt bleibt.

(4) Ein Leistungsaustausch im Sinne eines Kauf- oder Dienstvertrags findet nicht statt.

4. Community-Votings

(1) Der Verein kann Fördermitgliedern die Teilnahme an digitalen Abstimmungen ermöglichen.

(2) Diese Abstimmungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Meinungsbildung innerhalb der Community.

(3) Sie entfalten keine rechtliche Bindungswirkung für die Organe des Vereins. Entscheidungen werden ausschließlich im Rahmen der Satzung getroffen.

5. Verwendung der Mittel

(1) Die durch Förderbeiträge generierten Mittel werden ausschließlich im Rahmen der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet.

(2) Der Verein ist berechtigt, über die konkrete Verwendung der Mittel eigenständig im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben zu entscheiden.

6. Kündigung

(1) Die Fördermitgliedschaft kann jederzeit zum Ende des laufenden Zahlungszeitraums ohne Angabe von Gründen beendet werden.

(2) Die Kündigung kann in Textform (z. B. per E-Mail) oder über das Benutzerkonto auf der Webseite erklärt werden. Die Übermittlung über das Benutzerkonto gilt als Erklärung gegenüber dem Vorstand.

(3) Bereits geleistete Förderbeiträge werden nicht anteilig erstattet.

7. Steuerliche Behandlung

(1) Der Verein ist als steuerbegünstigt im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung anerkannt.

(2) Förderbeiträge können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich berücksichtigt werden.

(3) Der Verein stellt über die den Mitgliederbereich eine Übersicht über die geleisteten Beiträge aus.

(4) Für Beiträge bis zur jeweils geltenden gesetzlichen Grenze genügt in der Regel der vereinfachte Nachweis (z. B. Kontoauszug). Zusätzlich kann ein Beleg vom Verein ausgestellt werden.

8. Leistungen Dritter und Partnervorteile

(1) Soweit Fördermitglieder Zugang zu Angeboten von Partnerunternehmen erhalten, handelt es sich um Leistungen Dritter.

(2) Vertragspartner wird ausschließlich das jeweilige Partnerunternehmen.

(3) Der Verein übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Inhalt oder Qualität dieser Leistungen.

9. Haftung

(1) Der Verein haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

10. Änderungen der AGB

(1) Der Verein behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.

(2) Änderungen werden den Fördermitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.

(3) Widerspricht das Fördermitglied nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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